Arbeits- und Sozialrecht

Das deutsche Rechtssystem unterscheidet zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht, wobei für Angelegenheiten des Arbeitsrechts die Arbeitsgerichte und für Angelegenheiten des Sozialrechts die Sozialgerichte zuständig sind. Aus diesem Grund existieren getrennte Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht und Sozialrecht. Ich verfüge über beide Qualifikationen.

In arbeitsrechtlicher Hinsicht bin ich unter anderem tätig wegen:

  • Kündigungen und Aufhebungsverträge
  • Abmahnungen
  • Lohnklagen
  • Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes
  • Auseinandersetzungen im Hinblick auf die betriebliche Altersversorgung
  • betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern

Als Fachanwalt sowohl für Arbeitsrecht als auch für Sozialrecht bin ich in der Lage, die vielfältigen sozialrechtlichen Folgen abzuschätzen, die oftmals mit arbeitsrechtlichen Veränderungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen verbunden sind wie zum Beispiel:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. "Hartz IV"
  • Sperrzeit
  • Anrechnung von Abfindungen auf die Arbeitslosenunterstützung
  • Beitragsentrichtung bei der Sozialversicherung
  • Auswirkung auf mögliche Rentenansprüche.

Umgekehrt bin ich auch in der Lage, die arbeitsrechtlichen Folgen sozialrechtlicher Entscheidungen abzuschätzen, sofern Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber betroffen sind, beispielsweise:

  • Zuerkennung des Schwerbehindertenstatus oder Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten durch die Agentur für Arbeit
  • Streitigkeiten über Sozialversicherungspflicht und Beitragsabführung
  • Zuerkennung einer Rente wegen Erwerbsminderung
  • Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft

Im sozialgerichtlichen Verfahren vertrete ich nicht nur Versicherte, Leistungsempfänger und schwerbehinderte Menschen, sondern auch Leistungserbringer, die für die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung und sonstige Leistungsverpflichtete tätig sind.

 

Notariat

In meiner Eigenschaft als Notar bin ich unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Unter anderem bin ich für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und die rechtliche Betreuung der Beteiligten zuständig. Dabei handelt es sich beispielsweise um:

  • grundstücksbezogene Rechtsgeschäfte wie Kaufverträge, Schenkungen, Bestellungen oder Löschung von Grundpfandrechten
  • Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften und Handelsregisteranmeldungen
  • Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Testamente, Erbverträge und Erbscheine
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Auch in wichtigen Angelegenheiten, für die dem Gesetz nach eine Beurkundung nicht vorgeschrieben ist, die jedoch ein gestaltendes Handeln erfordern, kann die Inanspruchnahme einer notariellen Beratung und Vertragsgestaltung sinnvoll sein. Über das Berufsbild des Notars und seine gesetzlichen Vorgaben können Sie sich auf folgenden Internetseiten informieren:

 
 

Kosten

Soweit es um eine Erstberatung durch mich als Rechtsanwalt in Angelegenhei­ten aus dem privaten Bereich geht und keine Erstattungspflicht anderer Personen bzw. Institutionen besteht, bin ich in der Regel bereit, mich auf eine Erstberatungs­gebühr von 80,00 € zu einigen.